Ausbildung

Sportbootführerscheine - Funk - Seenotsignalmittel

Morgen und Abend Romantik zu Zweit
(Bilder AH 2021)

Start in ein Seglerleben - Abend und Morgen Romantik

Die Termine 2024 stehen fest!


Am Beginn eines gelungenen Startes in ein verantwortungsvolles Segler und Motorsport Leben steht eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Präsenz oder Online?

Das muss jede(r) für sich entscheiden. 

Wir stehen für die Vorteile einer Präsenzveranstaltung. 

Die Vorteile sind  die Kombination von einem auf das Bestehen der Prüfung didaktisch und methodisch aufgebauten theoretischen und praktischen Unterrichtes, der über die reine Beantwortung von multiple choice Fragen deutlich hinausgeht. So wollen wir bereits die eigene verantwortliche Führung eines Schiffes, das Mitfahren als Co-Skipper oder auch als Wachführer vorbereitend unterstützen. 

Darüber hinaus bereitet das Lernen in der Gemeinschaft deutlich mehr Spaß und Freude. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Kontakt über den Unterricht hinaus erhalten bleibt im Netzwerk der WSVH.

(Bild AH 2011)

Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) 

• Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten 

• Der Sportbootführerschein-Binnen ist gültig unter Segel sowie unter Antriebsmaschine 

Teilnahme

• Unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung) 

• Mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung) 

Sportbootführerschein See (SBF See)  

• Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen vor der Küste) 

Teilnahme

• Ab 16 Jahre 

• Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber". 

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist. 

• Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses 

Hochwertige Ausbildung für eine sichere und verantwortungsvolle Fahrt! (Bilder AH 2016)

(Bild AH 2011)

Sportküstenschifferschein (SKS) 

• Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern 

• Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern. 

Teilnahme

• Ab 16 Jahren, 

• Besitz des SBF-See, 

• Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern 

(Bild AH 2019)

Sportseeschifferschein (SSS)

• Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost-undNordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

• Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in küstennahmen Seegewässern 

Teilnahme

• Ab 16 Jahren, 

• Besitz des SBF-See, 

• Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in küstennahmen Seegewässern (nach Erwerb SBF See) als Wachführer oder dessen Vertreter

Begegnung in der Prorer Wiek vor Sassnitz (Bild AH 2013)

Steuerrad Alexander von Humboldt (Bild AH 2015)

Segelyacht Bootsmotoren und deren Funktionsweise

Aus der Praxis für die Praxis (Motorkunde) 

Ein Bootsmotor ist für die Sicherheit einer Reise von großer Bedeutung, ob Eigner oder Charterkunde. Sie erhalten in diesem Kurs eine thoretische Einführung in die Funktionsweise und die Besonderheiten von Yachtmotoren und wie die häufigsten Störungsquellen lokalisiert werden können. Was man an Bord haben sollte und welche Möglichkeiten der Behebung es gibt. 



Putin – get out of Ukraine!
It is a war, an invasion and you are a war criminal!

Funkscheine (UBI / SRC / LRC)

UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Es gilt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4. Ist eine UKW Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein. 

UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt. 

Teilnahme

• Ab 15 Jahren (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)

• Keine fachlichen Voraussetzungen

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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate SRC)

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung.

Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.

Teilnahme

• Ab 15 Jahren (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

• Keine fachlichen Voraussetzungen

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Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)

Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS (Global Maritime Disstress and Safety System) für UKW, GW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.  

Das LRC ist international und unbefristet gültig.

Teilnahme

• Ab 18 Jahren (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

• Keine fachlichen Voraussetzungen

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NEU - Auffrischung - Praktische Sprechfunk Ausbildung

Funken lernen und Funken in der Praxis das sind 2 paar Schuhe. Funkpraxis ist daher für jeden Skipper von größter Bedeutung. Wir üben mit Ihnen auf Nachfrage - ab 4 Teilnehmer / innen intensiv und den Umgang mit Funkgeräten und die Sprechfunkverfahren fallorientiert.

Teilnahme

Quelle: www.icomeurope.com/produkt

(Bild AH 2015)

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN)

Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

Teilnahme

• Mindestalter 16 Jahre
• Besitz eines amtl. Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten
    Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen



Quelle: www.toplicht.de